Viva Cruises 2023

115 17. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Weiterreise Wird die Landung oder die Einreise des Kunden und/oder die Einfuhr seines Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, so kann VIVA Cruises den Kunden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, das vom Schiff angelaufen wird, weiterbefördern und dort landen. Der Kunde muss VIVA Cruises ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt bezahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen ersetzen. Für eine solcheWeiterreise gelten diese Reisebedingungen. 18. Hilfeleistung, Bergung VIVA Cruises ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen. Alle derartigenTätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Reise. 19. Ärztliche Betreuung Die Leistungen des Schiffsarztes, sofern ein solcher an Bord ist, sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages. Der Patient schließt in jedem Fall einen separaten Behandlungsvertrag mit dem Schiffsarzt ab. Lediglich die Kosten der Behandlung infolge eines vonVIVA Cruises bzw. deren Mitarbeitern verursachten Unfalls, der an Bord oder während einer vonVIVA Cruises veranstalteten Landaktivität geschehen ist, werden durch VIVA Cruises übernommen. 20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Alternative Streitbeilegung 20.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen von VIVA Cruises zu dem Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. 20.2 Gerichtsstand für Klagen gegenVIVA Cruises ist Düsseldorf. Für Klagen vonVIVA Cruises gegenüber dem Kunden ist derWohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt imAusland haben oder derenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. 20.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen eines Mitgliedstaates der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind, als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. 20.4 VIVA Cruises weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass VIVA Cruises nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für VIVA Cruises verpflichtend würde, informiert VIVA Cruises den Kunden hierüber in geeigneter Form. VIVA Cruises weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. VIVA Cruises nimmt derzeit nicht an diesem für sie freiwilligen Verfahren teil. Veranstalter: VIVA Cruises GmbH Heerdter Sandberg 30 40549 Düsseldorf Telefon +49 211 274 032 50 E-Mail: info@viva-cruises.com 1. Katalogauflage, Stand: Juni 2022 Druckfehler, Irrtümer und Fahrplanänderungen vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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